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Erweiterte Schlussdesinfektion bei behördlich angeordneter Entseuchung/Seuchenfall (§18lfSG) |
| gezielte Desinfektion bei erkennbar kontaminierten Flächen |
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Laufende Desinfektion zur Prophylaxe |
| Desinfektion bei übertragbaren Krankheiten (§6+7lfSG) |
Haben Sie Fragen oder ein Anliegen, dann zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.
